Allianz Pferdehaftpflicht

Finanzieller Schutz im Schadensfall

Die Allianz Pferdehalter-Haftpflichtversicherung bietet umfassenden Schutz für Pferdehalter, einschließlich Deckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch das Pferd verursacht werden. Die Versicherung schützt auch Miteigentümer, Mithalter, Hüter, Reiter und Reitbeteiligte und deckt berechtigte Schadensersatzansprüche ab und wehrt unberechtigte Forderungen notfalls auch vor Gericht ab.

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Personen-, Sach- und Vermögens­schäden

Die Pferdehalter-Haft­pflicht­ver­si­che­rung prüft im Schadens­fall, ob und in welcher Höhe Schadens­ersatz­pflicht besteht, übernimmt berechtigte Schadens­ersatz­forderungen und wehrt unberechtigte Haftpflicht­ansprüche für Sie ab. Notfalls auch vor Gericht.

Forderungs­ausfalldeckung

Erleidest du durch dein Pferd eines oder einer Dritten einen Personen- oder Sach­schaden, den der oder die Halter:in des verursachenden Tieres wegen Zahlungs­unfähigkeit oder fehlender Versicherung nicht begleichen kann, kommt die Allianz für deine Ansprüche auf.

Fohlen-Schutz

Die Haltung von Fohlen versicherter Pferde ist bis zum Ende des auf die Geburt folgenden Versicherungs­jahres beitragsfrei mitversichert.

Mietsachschäden

Wir übernehmen Schäden an gemieteten oder gepachteten Immo­bilien sowie Teilen davon, zum Beispiel Stal­lungen und Pferde­boxen. Es sei denn, sie sind auf normale Abnutzung, Verschleiß oder über­mäßige Beanspruchung zurück­zu­führen. Miet­sach­schäden an Pferde­anhängern und Reit­utensilien sind ebenfalls versichert.

Auslandsdeckung

Die Allianz Pferdehalter-Haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt rund um die Uhr und zeitlich unbegrenzt, auch bei vorüber­gehen­den (nicht von vorn­herein darauf angelegten) Auf­enthalten im weltweiten Ausland.

Mitversicherte Personen

Bei der Allianz Pferdehalter-Haftpflichtversicherung bist nicht nur du selbst als Pferdehalter:in und Versicherungsnehmer:in abgesichert. Auch nicht gewerbsmäßige Miteigentümer:innen, Mithalter:innen, Reitbeteiligte, Hüter:innen, Gast- oder Fremdreiter:innen sind mitversichert.

Wir haben an alles gedacht

Wer benötigt die Pferdehaftpflicht?

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Private Halter

Private Pferdehalter haben zwar keine gesetzliche Verpflichtung, eine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen, jedoch ist der Schutz unerlässlich. Eine umfassende Pferdehaftpflichtversicherung sichert Sie als privater Halter von Pferden ab, falls Ihr Reittier Dritte verletzt, fremdes Eigentum beschädigt oder Vermögensschäden verursacht.

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Gewerbliche Halter

Gewerbliche Halter, die Pferde zu geschäftlichen Zwecken halten, benötigen einen speziellen Versicherungsschutz, der über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung hinausgeht. 

Eine Betriebshaftpflichtversicherung bietet in diesem Fall die notwendige Absicherung, um Schäden abzudecken, die durch das Pferd verursacht werden. 

Hier übernehmen mir, wenn...

  • beim gemeinsamen Ausritt mit Freunden fällt Ihr Pferd aus und verursacht dabei einen Sachschaden an fremdem Eigentum.
  • Ihr Pferd tritt beim Hufeisenwechseln Ihrem Schmied versehentlich auf den Fuß und verursacht dadurch eine Verletzung.
  • Bei einem Ausritt im Wald scheut Ihr Pferd plötzlich und verursacht dadurch einen Sachschaden an einem Zaun in der Nähe.

Die Pferdehaftpflicht greift nicht, wenn...

  • Bei einem Reitausflug mit Kunden eines Ihrer Pferde stürzt und dadurch einen Personen- oder Sachschaden verursacht.
  • Ihr Pferd bei einem Turnier fremdes Equipment beschädigt, wie zum Beispiel Sättel oder Reitbekleidung. 
  • Sie als Pferdetransportunternehmen auf der Autobahn einen Unfall verursachen, und durch Ihre Pferde ein hoher Sachschaden entsteht.

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