Pferde-Lebensversicherung 

Rundum-Schutz und erstklassig versichert

Trotz bestmöglicher Pflege und Fürsorge kann das Leben Ihres Pferdes durch schwere Krankheiten oder Unfälle gefährdet werden. Um Sie vor finanziellen Verlusten bei unerwartetem Tod oder Diebstahl Ihres Pferdes zu schützen, bieten wir Ihnen eine Pferde-Lebensversicherung. 

Mit unserer Absicherung müssen Sie sich in einem solchen Fall keine Sorgen um Ihre finanzielle Situation machen und können sich auf die Trauer um Ihren treuen Begleiter konzentrieren.

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Warum brauche ich eine Lebensversicherung für mein Pferd?

Der Verlust eines Pferdes kann nicht nur emotional verheerend sein, sondern auch erhebliche finanzielle Konsequenzen haben. Eine Lebensversicherung bietet nicht nur finanziellen Schutz, sondern auch ein Stück innerer Ruhe, dass Sie im Notfall nicht vor dem finanziellen Ruin stehen. Ihre Vorteile:

  • 1. Finanzieller Schutz: Der Tod eines Pferdes kann eine erhebliche Investition zunichtemachen. Eine Versicherung hilft, die finanziellen Einbußen zu minimieren.

  • 2. Zucht und Wettbewerb: Hochwertige Zuchttiere und Turnierpferde können immense Werte haben. Eine Absicherung schützt Ihre Investition in Training, Pflege und Wettbewerbsgebühren.

  • 3. Behandlungskosten: Manche Policen decken auch Kosten für spezielle medizinische Behandlungen und Operationen ab.

Allianz Versicherungsleistung im Überblick

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Anpassung der Versicherungssumme

Während der Vertragslaufzeit besteht die Möglichkeit einer individuellen Anpassung des Versicherungswerts.

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Ganzjähriger Versicherungsschutz

Der Versicherungsschutz gilt das ganze Jahr über in Deutschland und erstreckt sich auch auf vorübergehende Aufenthalte von bis zu 30 Tagen in den Anrainerstaaten Deutschlands sowie in Skandinavien, Italien, Spanien und Portugal.

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Sofortiger Versicherungsschutz bei Unfällen

Im Pferde Leben Plus Tarif sind Unfälle sofort, Koliken bereits nach 48 Stunden und andere Versicherungsfälle bereits nach einer Woche ab Vertragsbeginn versichert (mit einigen speziellen Krankheiten als Ausnahme).

FAQ

Häufig gestellte Fragen

zur Pferde-Lebensversicherung

  • Versicherungsfähig sind alle gesunden Tiere ab dem 7. Lebenstag bis zum vollendeten 20. Lebensjahr.

    Die Aufnahmefähigkeit ist je nach gewähltem Versicherungsschutz auf das vollendete 17. bzw. 15. oder 12. Lebensjahr begrenzt.

    Die Leibesfrucht ist je nach gewähltem Versicherungsschutz ab dem 91. Trächtigkeitstag bzw. ab dem 7. Trächtigkeitsmonat der Stute bis zum vollendeten 28. Lebenstag des Fohlens versichert.
  • Pferde-Lebensversicherung: Versichert sind Pferde und andere Einhufer je nach Vereinbarung gegen

    • Tod oder Nottötung z.B. infolge Krankheit, Unfall oder Wolfsriss
    • Diebstahl oder Raub
    • Dauernde Unbrauchbarkeit zum Reiten und Fahren z. B. infolge Krankheit oder Unfall
    • Dauernde Zuchtuntauglichkeit beim Hengst
    • Einschließlich
    • Teilnahme an Leistungs-und Gebrauchsprüfungen, Vorführungen, Ausstellungen und Shows sowie Verwendung zur Arbeit (z. B. Kutschfahrten)
    • Reisen und Transport

    Leibesfrucht-Versicherung: Versichert ist die Leibesfrucht von Pferden und anderen Einhufern gegen

    • Totgeburt oder Tod

    Transportversicherung: Versichert sind Pferde und andere Einhufer je nach Vereinbarung gegen

    • Tod oder Nottötung infolge Unfallwährend des Transports einschl. Transportmittelunfall
    • Diebstahl oder Rau
    • Dauernde Unbrauchbarkeit zum Reiten und Fahren infolge Unfallwährend des Transports

    Veranstaltungsversicherung: Versichert sind Pferde und andere Einhufer gegen

    • Tod oder Nottötung infolge Unfallwährend der Veranstaltung
    • Diebstahl oder Raub
    • Die Entschädigung berechnet sich aus dem tatsächlichen Marktwert des Tieres vor Eintritt des Schadenfalls bis max. zur Höhe der mit Ihnen im Versicherungsschein vereinbarten Versicherungssumme
    • Die Versicherungssumme entspricht dem Wert des Tieres und darf diesen nicht übersteigen
  • Nicht versichert sind z. B.

    • Kosten für tierärztliche Untersuchungen und Behandlungen
    • Folgen von Mängeln oder Krankheiten, die bei Beginn der Versicherung bereits vorhanden waren oder vor Ablauf der vereinbarten Wartezeiten auftreten, einschließlich angeborener Fehlentwicklungen
    • Sportuntauglichkeit
    • Ausschluss der Leistung bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden durch Sie oder einen Repräsentanten
    • Kürzung der Leistung bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden durch Sie oder einen Repräsentanten
    • Ausschluss der Leistung, wenn Sie oder ein Repräsentant uns über Schadentatsachen arglistig täuschen
    • Eigenanteil (Selbstbeteiligung) bei jeder Leistung (vgl. Versicherungsschein)
    • Versicherungsort ist der Ort der Tierhaltung in der Bundesrepublik Deutschland, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
    • Innerhalb Deutschlands besteht Versicherungsschutz auch auf allen Flächen und Transportwegen, auf denen sich das Tier im Zusammenhang mit üblichen Vorgängen der Tierhaltung befindet sowie in allen Gebieten, in die das Tier durch Diebstahl oder Raub gelangt.
    • Versicherungsschutz besteht während eines vorübergehenden Aufenthalts bis maximal 30 Tage auch in allen Anrainerstaaten Deutschlands sowie Skandinavien, Italien, Spanien und Portugal.
  • Sie haben beispielsweise folgende Pflichten:

    • Sie müssen alle Fragen, die wir Ihnen vor Vertragsschluss stellen, wahrheitsgemäß und vollständig beantworten und uns Änderungen, die sich nach Vertragsschluss ergeben, mitteilen.
    • Im Versicherungsfall müssen Sie uns unverzüglich informieren sowie vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben.
    • Sie sind zudem verpflichtet, uns bei ersten Anzeichen einer Krankheit oder bei Auftreten von Verletzungen umgehend über den Allgemeinzustand des Tieres zu informieren.
    • Den ersten oder einmaligen Beitrag müssen Sie unverzüglich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginns, spätestens jedoch innerhalb des in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums entrichten. Die Folgebeiträge sind zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig.
    • Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen.
    • Ihr Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, den Sie mit uns vereinbaren. Diesen finden Sie in Ihrem Versicherungsschein. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Beitrag rechtzeitig und vollständig zahlen. Andernfalls beginnt der Versicherungsschutz erst mit der vollständigen Zahlung des Beitrags.
    • Der Vertrag wird für die Dauer abgeschlossen, die Sie mit uns vereinbaren. Diese finden Sie in Ihrem Versicherungsschein. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht das Alter des Tieres eine Verlängerung ausschließt.
    • Der Vertrag endet zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie oder wir den Vertrag fristgerecht kündigen.
    • Wenn Ihr Versicherungsvertrag für weniger als ein Jahr abgeschlossen wurde, endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
    • Wenn Ihr Versicherungsvertrag für mindestens ein Jahr abgeschlossen wurde, können Sie jährlich zum Ablauf eines jeden Versicherungsjahres kündigen. Außerdem haben Sie in besonderen Fällen weitere Kündigungsrechte, z. B. im Versicherungsfall.
    • Die Kündigung muss uns mindestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres zugehen.
    • Die Kündigung bedarf der Textform, muss uns also z. B. per Brief, E-Mail oder Telefax zugehen.

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