Pferde-Lebensversicherung:
Versichert sind Pferde und andere Einhufer je nach Vereinbarung gegen:
- Tod oder Nottötung z.B. infolge Krankheit, Unfall oder Wolfsriss
- Diebstahl oder Raub
- Dauernde Unbrauchbarkeit zum Reiten und Fahren z. B. infolge Krankheit oder Unfall
- Dauernde Zuchtuntauglichkeit beim Hengst
- Einschließlich
- Teilnahme an Leistungs-und Gebrauchsprüfungen, Vorführungen, Ausstellungen und Shows sowie Verwendung zur Arbeit (z. B. Kutschfahrten)
- Reisen und Transport
Leibesfrucht-Versicherung:
Versichert ist die Leibesfrucht von Pferden und anderen Einhufern gegen
Transportversicherung:
Versichert sind Pferde und andere Einhufer je nach Vereinbarung gegen
- Tod oder Nottötung infolge Unfallwährend des Transports einschl. Transportmittelunfall
- Diebstahl oder Rau
- Dauernde Unbrauchbarkeit zum Reiten und Fahren infolge Unfallwährend des Transports
Veranstaltungsversicherung:
Versichert sind Pferde und andere Einhufer gegen
- Tod oder Nottötung infolge Unfall während der Veranstaltung
- Diebstahl oder Raub